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Wichtige Mitteilung zur Schulverpflegung / “Starke-Familien-Gesetz”

Zur Auswirkung des Starke-Familien-Gesetzes (StaFamG) auf die Schulverpflegung gibt es ein Rundschreiben von Herrn/Frau Seguin im Auftrag des Oberbürgermeisters.

Die wichtigste Passage lautet: "Die Schulverpflegung bleibt weiterhin kostenpflichtig. Mit Einführung des Starke-Familien-Gesetzes entfällt in der Schulverpflegung zum 01.08.2019 der sogenannte Eigenanteil bei Empfängern öffentlicher Leistungen in der Schulverpflegung. Die gesamten Verpflegungskosten für diesen Personenkreis werden ab dem 01.08.2019 vom öffentlichen Leistungsträger erstattet."

Ansonsten bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Details können dem Schreiben entnommen werden.