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Rechtskunde hautnah erleben

Mit der bei uns zum Halbjahr gestarteten Rechtskunde-AG wird Schülerinnen und Schülern ab dem 10. Jahrgang etwas in Göttingen bislang Einzigartiges angeboten.
Hintergrund ist die Vermittlung von Rechtsbewusstsein und Rechtsthemen. Weiterhin sind Politikverdrossenheit und Erosion des Rechtsbewusstseins derzeit verstärkt Gegenstand öffentlicher Debatten und Intoleranz findet dort ihren Platz, wo man die Rechte anderer nicht kennt und sie oft nur deswegen nicht akzeptiert. Aus diesen Gründen initiierte der Göttinger Anwaltsverein das Pilotprojekt der Rechtskunde-AG, an der derzeit acht Heranwachsende mit großer Begeisterung teilnehmen.

Dabei gehen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ehrenamtlich in Schulen, um die Schüler*innen über verschiedene Rechtsthemen zu informieren und auch Lebenshilfe zu geben. „Jugendliche erleben Recht meist nur repressiv und in Krisensituationen. Will man Jugendliche für das Recht gewinnen, so muss man ihnen vermitteln, dass unsere Gesellschaft auf Regeln angewiesen ist, um Fairness gegenüber jedem zu garantieren“, schildert Rechtsanwalt und Leiter der AG, Jan Thomas Ockershausen und Vorsitzender des Göttinger Anwaltsvereins, die Motivation für das Projekt. „Ziel ist es, mit dieser Kampagne einen Beitrag für das Rechtsverständnis bei Schüler*innen zu wecken. Die Themenpalette ist dabei bewusst breit gewählt. Sie umfasst das Strafrecht, das Zivilrecht aber auch das öffentliche Recht“, so Ockershausen weiter.

Die Interessenfelder der Schüler*innen reichen von „Welche Rechte habe ich im Alltag?“ bis hin zu ganz praktischen Fragen, z.B. wie mensch eine Anzeige aufgibt, welche juristischen Vorgänge es bei einem Prozess gibt, aber auch zum Hineinschnuppern, ob Jura für einen selbst ein Studienfach sein könnte.

Herr Ockershausen bespricht mit den Teilnehmenden jeweils Fälle, z. B. zu den  Themenbereichen wie Stalking, Cybermobbing, das Handyverbot an Schulen, Handyverträge, der illegale Download von Musiktiteln und Filmen, oder auch das Lehrer- Schülerverhältnis. Darüber hinaus bringen die Schülerinnen aber auch eigene Themen mit ein, so beispielsweise die rechtlichen Aspekte des Tempolimits.